1 Einleitung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Offerten und Auftragsbestätigungen von Qualitest AG, Rosenberghöhe 3, 6004 Luzern. Mit der Annahme der Offerte bzw. mit der Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB als Teil des Vertrages, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
2 Offerte/Vertrag
Offerten basieren auf einem detaillierten Briefing durch den Auftraggeber mit präzisen Zielsetzungen und Informationen über Zeitplan, Art und Umfang der Erhebung sowie Berichterstattung. Die Offerte definiert Aufgabenstellung, Untersuchungsanlage (Methodik, Leistungsumfang) und Auswertungsgesichtspunkte, die Art der Berichterstattung und den absehbaren Zeitbedarf, sowie das für diese Leistungen geforderte Honorar. Die Offerten haben 90 Tage Gültigkeit.
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Qualitest AG kommt durch einen kundenseitigen Auftrag und dessen Annahme durch die Qualitest AG zustande. Die Auftragserteilung erfolgt mündlich per Telefon oder schriftlich per E-Mail oder Briefpost. Die Qualitest AG akzeptiert den Auftrag, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Briefpost) übermittelt.
3 Leistungserbringung
Offerte und/oder Auftragsbestätigung dienen als Grundlage für den Auftragsgegenstand und bestimmt das Leistungsverzeichnis von Qualitest AG. Bei im Vergleich zur Offerte abweichenden oder neu hinzugekommenen Studienparametern (insbesondere Probanden-Selektionskriterien, die die Inzidenzrate des gesuchten Zielpublikums beeinträchtigen), wird die Machbarkeit neu evaluiert und ggf. als «best effort» deklariert.
Qualitest AG führt den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Markt- und Sozialforschung durch. In Bezug auf die berufsethischen Normen hält sich Qualitest AG an die Richtlinien von ESOMAR und Swiss Insights.
Qualitest AG garantiert dem Auftraggeber grundsätzlich keine Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder -methoden.
Der Auftraggeber stellt Qualitest AG die zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Qualitest AG haftet nicht für Verzögerungen und Unzulänglichkeiten, die durch den Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar verursacht bzw. in Kauf genommen werden. Fehlende Informationen und Ermessensspielräume werden von Qualitest AG nach bestem Wissen im Sinne des Auftraggebers ausgefüllt; nachträgliche Beanstandungen seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Die Qualitest AG bietet keine Garantie für das Erreichen der veranschlagten Stichprobengrösse oder für eine termingerechte Durchführung der Erhebung und Auswertung der Ergebnisse, sofern nach bestem Wissen und Gewissen unvorhersehbare Ereignisse eintreten. Zu solchen Ereignissen gehören die Teilnahmewilligkeit der zu befragenden Zielpersonen, deren Abwesenheiten während der veranschlagten Erhebungsperiode oder die Einschränkung der Auffindbarkeit dieser Zielpersonen durch stark einschränkende Auswahlkriterien (Quoten).
Qualitest AG kann zur Vertragserfüllung Dritte beiziehen. In diesem Falle verantwortet die Qualitest AG die ordnungsgemässe Leistungserbringung und die Preiseinhaltung der Drittparteien. Werden Dritte durch den Auftraggeber involviert, so übernimmt Qualitest AG keine Haftung für die ordnungsgemässe Leistungserbringung und Preiseinhaltung.
Allfällige Mängel hat der Auftraggeber schriftlich innert 10 Tagen nach Erhalt der jeweiligen Informationen zu rügen. Qualitest AG hat das Recht zur Nachbesserung.
4 Honorar
Grundlage für sämtliche Preise bildet die Offerte / Auftragsbestätigung von Qualitest AG. Für die Einhaltung der Preise von Dritten übernimmt Qualitest AG keine Haftung.
Vom Auftraggeber zusätzlich gewünschte Dienstleistungen oder erschwerende Änderungen am Studiendesign, die in der ursprünglichen Offerte nicht aufgeführt sind, wie Änderung der Selektionskriterien (Quoten), zusätzliche Präsentationen, Berichtsexemplare, Übersetzungen, Vor- und Zwischenberichte etc., werden nach Absprache mit dem Auftraggeber separat offeriert und in Rechnung gestellt.
Bei Änderungs- oder Zusatzwünschen des Auftraggebers nach Vertragsabschluss werden die Mehrkosten in Rechnung gestellt. Qualitest AG bestätigt dem Auftraggeber vorgängig den entsprechenden Zusatzauftrag und führt die Zusatzleistungen erst nach Bestätigung durch den Auftraggeber aus.
Wird die Leistungserbringung für Qualitest AG infolge veränderter Durchführungsbedingungen (z.B. Änderungen in Quoten, Befragungsmenge oder -dauer, Terminvorgaben etc.) erschwert oder verunmöglicht, hat Qualitest AG das Recht, Mehrkosten für die Zusatzaufwände zu veranschlagen und zu verrechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Ab Auftragserteilung sind 50 % der Gesamtauftragssumme, der Rest nach Projektabschluss zur Zahlung fällig. Die Rechnungen werden ausschliesslich in Schweizer Franken oder Euro ausgestellt. Kunden mit Firmenhauptsitz oder einer Niederlassung in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz (derzeit 8.1%) in Rechnung gestellt. Zahlungen sind netto ohne Abzug zu begleichen.
5 Datenschutz / Eigentums- und Urheberrecht
Die Eigentums- und Urheberrechte an bei der Durchführung anfallenden Daten und Material und an sämtlichen von Qualitest AG verfassten Berichten bleiben bei Qualitest AG. Die Weitergabe von Daten an den Auftraggeber erfolgt nur in anonymisierter Form, sofern die Auskunftsperson einer Weitergabe nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Der Auftraggeber darf die ihm gelieferten Daten nur für den Eigengebrauch bzw. in dem im Vertrag bezeichneten Umfang verwenden. Bei einer Verwendung zu Werbezwecken ist ein deutlicher Hinweis auf Qualitest AG als Urheber der Daten anzubringen.
Qualitest AG händigt Berichte, Gutachten und andere schriftliche Ergebnisse aus dem Auftrag nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers an Dritte aus. Qualitest AG darf die in ihrem Besitz befindlichen Daten / Unterlagen ab 12 Monaten nach Projektabschluss vernichten, sofern vor Ablauf dieser Frist keine schriftliche Aufforderung des Auftraggebers zur Rückgabe oder Vernichtung eingegangen ist.
Die Qualitest AG garantiert dem Auftraggeber, ohne seine ausdrückliche Genehmigung spezifische Daten und/oder mandatsbezogenes Wissen aus der Durchführung der Studie nicht an Dritte weiterzugeben. Die Qualitest AG kann aber generelle Erkenntnisse aus der Studie, z.B. zur Normierung von Frage-Formulierungen oder zur Bildung anonymisierter Durchschnittswerte aus mehreren Studien von verschiedenen Kunden, weiterverwenden. Sie sorgt dafür, dass Dritte aus der Verwendung des Know-How nicht auf die Resultate der Studie und die Identität des Auftraggebers schliessen können.
6 Vertraulichkeit
Die Qualitest AG gibt die Identität des Auftraggebers im Zusammenhang mit einem bestimmten Auftrag nicht bekannt. Er ist verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschliesslich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden.
Die Qualitest AG ist berechtigt, den Namen des Kunden, ohne Hinweis auf einen bestimmten Auftrag und dessen Inhalte als Referenz zu erwähnen.
7 Haftung der Qualitest AG
Die Qualitest AG führt die Untersuchungen (Erhebung, Erfassung, Auswertung und Ausfertigung von Daten) mit der gebotenen Sorgfalt nach den Regeln der Markt- und Sozialforschung durch. Lässt die Auftragserteilung Ermessensspielräume offen, werden diese durch die Qualitest AG nach bestem Wissen und Gewissen interpretiert.
Beanstandungen können nur auf schuldhafte Verletzung der der Qualitest AG obliegenden Sorgfaltspflicht bei der Durchführung der Untersuchung gestützt werden.
Die Qualitest AG übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung der gewählten Untersuchungsanlage und der erhobenen Informationen für den vom Auftraggeber vorgesehenen Gebrauch noch für den Wahrheitsgehalt der dem Auftraggeber überlassenen Informationen.
Die Haftung für Folge- oder indirekte Schäden (z.B. entgangener Gewinn oder sonstiger Vermögensschaden, Datenverlust, Verdienstausfall etc.) wird wegbedungen.
8 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren, auch unverschuldeten Schäden, die der Qualitest AG oder Dritten aus der Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkte entstehen.
9 Fakturierung
Die vereinbarten Honorare gelten als Finanzierung der jeweiligen Forschungsvorhaben. Deswegen ist Vorauszahlung erforderlich: 1/2 bei Auftragsbeginn, 1/2 bei Ablieferung der Ergebnisse. Soweit es der Untersuchungsinhalt oder die Auftragssumme angezeigt erscheinen lassen, kann eine abweichende Regelung getroffen werden.
10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Anwendbar ist das schweizerische Recht. Zur Beurteilung aller Kontroversen, die aus Verträgen mit unseren Auftraggebern entstehen können, gilt der Sitz der Qualitest AG als Gerichtsstand.
Qualitest AG – Institut für Marketing- und Sozialforschung
Rosenberghöhe 3
6004 Luzern
Mitglied des schweizerischen Berufsverbandes Swiss Insights und von ESOMAR
Luzern, August 2026